Entlassmanagement

Neuregelung nach § 39 Abs. 1a S. 9 SGB V
Damit bei unseren Patientinnen und Patienten eine passgenaue und reibungslose Anschlussversorgung sichergestellt ist, setzen wir seit dem
01. Oktober 2017 ein strukturiertes Entlassmanagement um. Damit können Sie sichergehen, dass Sie als unsere Patientinnen und Patienten auch nach dem Krankenhausaufenthalt bestmöglich versorgt sind.

Konkret sieht dies folgendermaßen aus:

  • Damit Sie als Patientin/Patient am Entlassmanagement teilnehmen können, ist eine schriftliche Aufklärung und Einwilligung bei der Aufnahme erforderlich.
  • Bei Ihnen wird der individuelle Versorgungsbedarf ermittelt (Assessment/ Risikoeinschätzung), ein Entlassplan erstellt und von allen an der Behandlung beteiligten Mitarbeitenden während Ihres stationären Aufenthaltes geführt.
  • Wir nehmen für Sie frühzeitig Kontakt mit weiterbehandelnden Ärztinnen/Ärzten und Leistungserbringern auf.
  • Am Tag Ihrer Entlassung aus unserer Klinik werden Ihnen ein Entlassbrief (oder mindestens ein vorläufiger Entlassbrief) sowie bei Bedarf ein Medikationsplan ausgehändigt und der/dem weiterbehandelnden Ärztin/Arzt zugeschickt.